Pralinenwahnsinn - ab sofort auch Pralinenmanufaktur!
Wie bekommt man als Quereinsteiger eigentlich die Eintragung in die Handwerksrolle, um Pralinen verkaufen zu können?
Wer meiner Seite auf Facebook folgt, der hat am 09. November 2016 Folgendes gelesen:
Bäääähm! Was für ein Jahr….
Eintragung in die Handwerksrolle: check!
Ab sofort no limits. Pralinenwahnsinn wird jetzt zur Manufaktur ausgebaut!
Es ist tatsächlich soweit. Anfang November erhielt ich endlich DEN lang ersehnten Brief von meiner Handwerkskammer, dass meinem Antrag auf Erteilung einer Ausnahme gemäß §8 der HwO für die Teiltätigkeiten Pralinen und Schokoladen bewilligt ist. Meine Eintragung in die Handwerksrolle geschah dann am 09. November 2016. Somit bin ich jetzt offiziell Mitglied der Handwerkskammer, betreibe ein eingetragenes Handwerk und darf ab sofort Pralinen und Schokoladen ohne Einschränkungen verkaufen. ![]()
Bislang fuhr ich stets mit angezogener Handbremse. Nun brauche ich meine Gedanken und Ideen nicht mehr zu bremsen und kann sie einfach laufen lassen. Und was mir da alles für Ideen kommen... Ich werde mich mal einige Tage mit viel Tee, guter Schokolade und Bleistift und Block hinsetzen müssen, um all die Ideen und Gedanken mal zu skizzieren, einen Teil wegzuwerfen, einen Teil umzubauen und einen weiteren Teil auszubauen. Ich bin gespannt, wie meine Manufaktur sich am Ende vor mir, und dann später vor Dir, präsentieren wird.
Da ich in letzter Zeit sehr häufig gefragt werde, wie ich es geschafft habe, die Ausnahmebewilligung zu erlangen, schreibe ich Dir einfach mal ein paar Eckdaten und meine Meinung zu diesem Thema auf. Bitte beachte, dass es sich hier um meine Erfahrung und meine persönliche Meinung handelt. Wie andere Handwerkskammern und Konditoren-Innungen agieren, kann ich nicht sagen. Und ja, ich habe eine etwas härtere Meinung zu dem Thema Ausnahmebewilligung, die Dir evtl. nicht "schmecken" wird, solltest Du erwägen, ebenfalls eine zu beantragen.
Dann legen wir mal los:
Der Verkauf von Pralinen, Schokoladen, Schokoladenprodukten, aber auch von Torten, Kuchen, Kuchen im Glas, Cupcakes, Cakepops und Co. ist ausschließlich dem Konditorhandwerk vorbehalten. Ferner dürfen auch nur Konditormeister die Artikel verkaufen. Konditorgesellen dürfen, ebenso wie Köche, Patissiers und Quereinsteiger, keine Ware an die Frau / an den Mann zum Verzehr außerhalb ihrer Betriebsstätte bringen.
Damit es auch "Nicht-Konditormeistern" möglich ist, Konditorwaren verkaufen zu können, z. B. bei Betriebsübernahmen, gibt es in der Handwerksordnung den § 8, in dem es um Ausnahmebewilligungen geht. Auf das dort Niedergeschriebene gehe ich hier jetzt nicht näher ein, das kannst Du bequem ergooglen und selber nachlesen.
Im April diesen Jahres habe ich den Antrag auf die Ausnahmebewilligung nach § 8 der HwO bei der für mich zuständigen Handwerkskammer gestellt. In den Moment, in welchen man den Antrag abgibt, sind folgende Punkte offen und nicht einschätzbar:
- Was wird mich der Antrag kosten?
- Muss ein Eignungsnachweis erbracht werden?
- In welchem Umfang muss ein Eingungsnachweis erbracht werden?
- Was kostet mich dieser Eignungsnachweis?
- Werde ich den Eignungsnachweis, welcher vor der Konditoren-Innung erbracht werden muss, erhalten?
- Muss ich evtl. betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachweisen?
- Wird meine Antrag durch die Handwerkskammer bewilligt?
- Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
- Was kostet die Eintragung in die Handwerksrolle?
- Wie hoch sind die jährlichen Beiträge der Handwerkskammer?
- Mit welchen jährlichen Folgekosten muss man noch rechnen?
Und das sind nur einige der Frage, die erst nach und nach beantwortet werden. Auch muss man bedenken, dass man, wenn die Eintragung erfolgt ist, noch weitere behördliche Dinge zu klären hat. Das Handwerk muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Du musst Mitglied in der Berufsgenossenschaft für Nahrung und Gastronomie werden. Eine eigene Produktionsstätte muss her (man kann sich irgendwo einmieten oder muss selber bauen). Lohnt sich die Mitgliedschaft in der Konditoren-Innung? Etc. pp. Es hängt also einiges dran, an solch einem Antrag.
Ich bin diesen Weg komplett gegangen. Einiges war bei mir schon im Vorfeld durch die Pralinenschule geklärt und vorhanden. Das ein oder andere habe ich unwissentlich durch meinen Techniker für Informatik (ja, ich komme eigentlich aus dem technischen Bereich) erledigt. Somit blieben für mich "nur" noch 2/3 der Fragen offen.
Schlussendlich habe ich Anfang August die Benachrichtigung von der Handwerkskammer erhalten, dass ein Eignungsnachweis zu erbringen ist. Diesen habe ich noch im August erbracht. Dann dauerte es noch ein wenig, bis klar war, dass ich die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten werden. Insgesamt hat mein Antrag von der Einreichung bis zum Erhalt der Handwerkskarte ein gutes halbes Jahr gedauert. Und die Kosten? Die sind absolut individuell und hängen ganz von dem persönlichen Wissen und Können ab. Dreistellig? Vierstellig? 1000? 3000? Das kann ich Dir für Deinen Fall nicht sagen und ich kann und werde hier auch keine Prognose abgeben. Danke für Dein Verständnis.
By the way... Die Höhe der anfallenden Kosten kann Dir auch die Handwerkskammer nicht sagen, da bei Antragsstellung noch nicht bekannt ist, welcher Umfang der Bearbeitung auf die Handwerkskammer zu kommt. Hier musst Du einfach Verständnis haben, denn hinter jedem Antrag steckt ein Mensch mit einer eigenen Vorgeschichte. Es geht hier nicht nach Schema F...
Und wie sieht so eine Eignungsprüfung aus? Auch das kann und werde ich hier nicht beantworten (können). Die Tiefe der Eignungsprüfung ist wieder komplett individuell und hängt von der prüfenden Konditoren-Innung und der antragsstellenden Person ab. Es kann nur eine Sichtkontrolle und ein kurzes Gespräch erfolgen. Es kann sein, dass eine theoretische und eine praktisch Prüfung abgelegt werden muss. Es kann aber auch sein, dass zusätzlich noch das betriebswirtschaftliche Wissen abgefragt wird. Alles ist möglich.
Jedes Jahr zur Vorweihnachtszeit kommt von vielen Seiten immer wieder die gleiche Frage von diversen Seiten in den einschlägigen Pralinengruppen auf Facebook. Überspitzt lautet sie:
Ich habe gerade meine ersten Pralinen fertiggestellt und meine Familie findet sie super. Wie kann ich sie verkaufen?
Ich möchte nicht fies klingen, die eigene Familie und die eigenen Freunde finden fast immer alles toll, was man so macht.
Das ist ist auch bei meiner Familie so. Wenn ich also eine komplett ungefilterte Meinung zu Pralinen benötige, gehen die Pralinen nur zu zwei bis drei unabhängigen Personen, die mir emotional nicht so nahe stehen. Gut, zwei Ausnahmen gibt es: Mein Mann sagt mir immer seine direkte Meinung, was ich sehr, sehr schätze. Mein Patenkind ist ebenfalls nicht um eine ehrliche Meinung verlegen. Und den kulinarischen Gesichtsausdruck eines Kindes kann man auch nicht fälschen. ![]()
Aber zurück zum Thema:
Um es ganz direkt zu sagen, mache Dir erst Gedanken um die Antragsstellung, wenn Du wirklich gut bist und handwerklich gute bis sehr gute Pralinen herstellen kannst. Hierzu gehört es übrigens nicht, Hohlkugeln zu füllen. Das kann jeder.
Du muss temperieren, tablieren, dressieren und gießen können. Das Temperieren größerer Mengen Schokolade geht übrigens einfacher, als das kleinerer Mengen. ![]()
Du musst Schnittpralinen genauso wie handgegossene Pralinen und klassische Trüffel beherrschen. Nougat und Karamelle solltest Du ebenfalls herstellen können. Und warum wird Glukose in den Pralinen verwendet?
Was ich damit sagen möchte?
Wenn Du wirklich Pralinen und Schokoladen herstellen und verkaufen willst, wirst Du Dir die Fähigkeiten, die Du zur Herstellung von Pralinen und Schokoladen brauchst, mit Freude und Leidenschaft aneignen. Auch wirst Du Dich nicht davor scheuen, ein Stück Geld für Deinen Traum in die Hand zu nehmen. Und auch der evtl. längere "Behördengang" wird Dich nicht abschrecken. Am Ende wirst Du genauso stolz auf Dich und Deine Pralinen und Deine Eintragung in die Handwerksrolle sein, wie ich es bin. ![]()
Im Übrigen sind die Behörden, egal ob Handwerkskammer, Konditoren-Innung, Gewerbeamt oder Gesundheitsamt alle sehr freundlich und hilfsbereit. Einen Anruf, auch wenn es der x-te ist, brauchst Du nicht scheuen. ![]()
Schokoladige Grüße ![]()


